Programm

25. Schweizer Jahressieger–Zuchtschau

7. September 2019

Plan-les-Ouates / Genf

Organisation:
Schweizerischer Boxer-Club, Ortsgruppe Genf

Ort :
Schweizerischer Boxer-Club, Ortsgruppe Genf
Route d’Annecy 118
1256 Plan-les-Ouates
Position GPS: 46°09’28.6″N 6°08’19.6″E (46.157942, 6.138783)

Richter

(alphabetical order)
Die Zuteilung der Hunde erfolgt bei Ausstellungsbeginn durch Losentscheid.

Vesna Ćurčić (SRB)         Romuald Humbert – (F)

Altersfrische-Wettbewerb

Ginette Hufschmid (CH) + méd. vét. Sentha Laurent, Carouge (CH)

Klasseneinteilung

Welpen :

3 – 6 Monate

Jüngstenklasse :

6 – 9 Monate

Jugendklasse :

9 – 18 Monate 

Zwischenklasse :

15 – 24 Monate

Offene Klasse :

ab 15 Monate

Gebrauchshunde :

ab 15 Monate
(Nur mit Bestätigungsformular vom Rasseclub bzw. Dachverband) = FCIWorking Certificate!

Championklasse :

Int., Schweiz, VDH usw.. Der betreffende Titel muss beim Einsenden des Meldescheines (Poststempel) bereits homologiert sein. Kopie der Belege der Anmeldung beilegen. (Art. 9.22 AR SKG)

Jugend-Champion : 

3 CAC unter 2 Richtern (davon mindestens 1 an einer Internationalen Ausstellung, ohne Zeitlimite)

Altersfrische :

ab 8 Jahren

Zuchtgruppen :

(Art. 10 AR SKG)

3 oder mehr Boxer aus eigener Zucht

Paarkonkurrenz : 

Rüde und Hündin im Eigentum derselben Person

Altersfrische-Wettbewerb (nach SBC-Reglement) :

Check mit Tierarzt im Punktesystem mit Altersfaktor

Nachzucht :

Rüden oder Hündin mit mind. 5 Nachkommen aus verschiedenen Paarungen

Bestimmungen :

Die Ausstellung ist offen für alle Deutschen Boxer des In- und Auslandes, mit von der SKG anerkannten Abstammungsurkunden. Allen Anmeldungen ist eine
Photokopie der Abstammungsurkunde beizulegen: diese wird zurückerstattet. Ausgeschlossen sind kranke Hunde, hitzige Hündinnen, Kastraten oder Kryptorchiden. Der Anmeldetermin ist zwecks Erstellung des Kataloges mit Teilnehmerliste unbedingt einzuhalten. Die angemeldeten Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Gerichtet wird nach den Bestimmungen des Ausstellungsreglementes der SKG. Im Ring hat sich ausser dem Richter, dem Ringordner, dem Ringsekretär und den Hundehaltern niemand aufzuhalten. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung, der unbedingt Folge zu leisten ist. Die Abstammungsurkunden der gemeldeten Hunde sind mitzubringen, bei Gebrauchshunden mit Bestätigung durch den Rasseclub.

Die Ausstellung wird nach dem Ausstellungsreglement der SKG (AR) durchgeführt. Erhältlich bei der Geschäftsstelle der SKG, Postfach 8276, 3001 Bern
oder unter www.skg.ch.
Homologierung des Titels “Schweizer Schönheitschampion: Gebrauchshundeprüfung mit AKZ, BH I zählt nicht.

Impfung :

Achtung: die “Grundimpfungen” sind zu empfehlen.

Wichtige Mitteilung an alle Aussteller

Aussteller aus der Schweiz
Das Tollwut-Schutzimpfungsobligatorium wurde vom Bundesamt aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen.

Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis an der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Vorbehalten bleiben neue Verfügungen des Bundesamtes für Veterinärwesen oder des kantonalen Veterinäramtes.

ACHTUNG !

Es ist in der Schweiz nicht gestattet, Hunde mit kupierten Ohren oder Rute auszustellen. Das Meldegeld wird nicht zurückbezahlt.

Liebe Aussteller, Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Zughalsänder ohne Stopp in der Schweiz grundsätzlich verboten sind.

Dies betrifft auch alle Showleinen im Ring. Besten Dank für Ihr Verständnis.